InsStatG
Verweise
in § 1 InsStatG

InsStatG  
Insolvenzstatistikgesetz

ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht

Insolvenzrecht u.Ä.

Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.
Quelle: BMJ
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