InsO Insolvenzordnung
InsO
Insolvenzordnung
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht u.Ä.
Die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.
Quelle: BMJ
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Schemata
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