IFG NRW Informationsfreiheitsgesetz NRW
IFG NRW
Informationsfreiheitsgesetz NRW
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Informationen im Sinne dieses Gesetzes sind alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können.
Quelle: Justizportal NRW
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu § 3 IFG NRW
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