HwO
Verweise
in § 5b HwO

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Handwerksordnung

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Allgemeines Gewerbe- & Berufsrecht

Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.
Quelle: BMJ
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