HWG
Verweise
in § 5 HWG

HWG  
Heilmittelwerbegesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

Für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden.
Quelle: BMJ
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