HRV Handelsregisterverordnung
HRV
Handelsregisterverordnung
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Handelsrecht
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Handelsregister des Amtsgerichts | Abteilung A | Nummer der Firma: HR A | ||
| Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts | ||||
| 1. | Anzahl der bisherigen Eintragungen: | |||
| 2. | a) | Firma: | ||
| b) | Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift Zweigniederlassungen: | |||
| c) | Gegenstand des Unternehmens: 1) | |||
| 3. | a) | Allgemeine Vertretungsregelung: | ||
| b) | Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis: | |||
| 4. | Prokura: | |||
| 5. | a) | Rechtsform, Beginn und Satzung: | ||
| b) | Sonstige Rechtsverhältnisse: | |||
| c) | Kommanditisten, Mitglieder 2): | |||
| 6. | Tag der letzten Eintragung: | |||
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- 1)
- Die Anmeldung des Unternehmensgegenstandes ist nur bei der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung und juristischen Personen zwingend.
- 2)
- Mitglieder sind hier solche der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung.
Quelle: BMJ
Import:
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Schemata
zu Handelsrecht
Notizen
zu Anlage 6 HRV
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