Verweise
in § 53 HOAI
HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(1) Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte.
(2) Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen:
- 1.
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
- 2.
- Wärmeversorgungsanlagen,
- 3.
- Lufttechnische Anlagen,
- 4.
- Starkstromanlagen,
- 5.
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- 6.
- Förderanlagen,
- 7.
- nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,
- 8.
- Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
Quelle: BMJ
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