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Verweise
in § 13 HOAI

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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

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Werkvertrag u.Ä.

Zwischenstufen der in den Honorartafeln angegebenen anrechenbaren Kosten und Flächen oder Verrechnungseinheiten sind durch lineare Interpolation zu ermitteln.
Quelle: BMJ
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