HGB Handelsgesetzbuch
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Handelsgesetzbuch
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Seehandelsrecht
Treffen vertragliche Schadensersatzansprüche, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterworfen sind, mit konkurrierenden außervertraglichen Schadensersatzansprüchen zusammen, so gelten auch für die außervertraglichen Ansprüche die Vorschriften dieses Abschnitts.
Quelle: BMJ
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