HGB Handelsgesetzbuch
HGB
Handelsgesetzbuch
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Handelsrecht
(1) Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.
(2) (weggefallen)
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Handelsrecht
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