HGB
Verweise
in § 343 HGB

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Handelsgesetzbuch

ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht

Handelsrecht

(1) Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.
(2) (weggefallen)
Quelle: BMJ
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