HGB Handelsgesetzbuch
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Bilanzrecht
Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Bilanzrecht
Notizen
zu § 245 HGB
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