HeizkZuschG
Verweise
in § 7 HeizkZuschG
HeizkZuschG
Heizkostenzuschussgesetz
Die Vorschriften des Ersten und des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend, soweit dieses Gesetz keine abweichende Regelung trifft.
Quelle: BMJ
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