HeilBerG NRW Heilberufsgesetz
HeilBerG NRW
Heilberufsgesetz
Spezialisierungen
Medizinrecht
Für die Aufbewahrung der Akten und Aufzeichnungen über berufsrechtliche Verfahren gelten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Datenschutzgesetzes NRW.
Quelle: Justizportal NRW
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zu Medizinrecht
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