HeilBerG NRW
Verweise
in § 58b HeilBerG NRW

HeilBerG NRW  
Heilberufsgesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

Für die Aufbewahrung der Akten und Aufzeichnungen über berufsrechtliche Verfahren gelten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Datenschutzgesetzes NRW.
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Medizinrecht
Notizen
zu § 58b HeilBerG NRW
Keine Notizen vorhanden.