HeilBerG NRW
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in § 119 HeilBerG NRW

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Heilberufsgesetz

Vor Erhebung der Anfechtungsklage gegen einen Beitragsbescheid der Pflegekammer bedarf es der Nachprüfung in einem Vorverfahren im Sinne von § 68 Absatz 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung.  
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