HaftPflG Haftpflichtgesetz
HaftPflG
Haftpflichtgesetz
Spezialisierungen
Straßenverkehrsrecht
Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Straßenverkehrsrecht
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zu § 14 HaftPflG
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