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in § 153 GWB

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Für das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs IV der Richtlinie 2014/23/EU betreffen, sind die §§ 151 und 152 anzuwenden.
Quelle: BMJ
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