GVG Gerichtsverfassungsgesetz
GVG
Gerichtsverfassungsgesetz
ZivilrechtZivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, leisten Eide in der ihnen geläufigen Sprache.
Quelle: BMJ
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Schemata
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