GrStG Grundsteuergesetz
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung bekannt zu machen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
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