GrCH
Verweise
in Art. 50 GrCH

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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden.
Quelle: EURLEX
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