Verweise
in Art. 5 GRCh
GRCh
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Menschenhandel ist verboten.
Quelle: EURLEX
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