GrCH
Verweise
in Art. 44 GrCH

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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.
Quelle: EURLEX
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