GrCH
Verweise
in Art. 40 GrCH

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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besitzen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen unter denselben Bedingungen wie die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats.
Quelle: EURLEX
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