Verweise
in Art. 40 GRCh
GRCh
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besitzen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen unter denselben Bedingungen wie die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats.
Quelle: EURLEX
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