Verweise
in Art. 37 GRCh
GRCh
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politik der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden.
Quelle: EURLEX
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