GrCH
Verweise
in Art. 36 GrCH

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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

Die Union anerkennt und achtet den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, wie er durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten im Einklang mit den Verträgen geregelt ist, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern.
Quelle: EURLEX
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