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in Art. 30 GRCh

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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.
Quelle: EURLEX
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