Verweise
in Art. 30 GRCh
GRCh
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.
Quelle: EURLEX
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