GrCH Charta der Grundrechte der Europäischen Union
GrCH
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Öffentliches Recht
Europarecht
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Europarecht
Notizen
zu Art. 2 GrCH
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