GOBT Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
- a)
- Gesetzentwürfe,
- b)
- Beschlussempfehlungen des Ausschusses nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss),
- c)
- Anträge auf Zurückweisung von Einsprüchen des Bundesrates,
- d)
- Anträge,
- e)
- Berichte und Materialien zur Unterrichtung des Bundestages (Unterrichtungen),
- f)
- Große Anfragen an die Bundesregierung und ihre Beantwortung,
- g)
- Wahlvorschläge, soweit sie als Drucksachen verteilt worden sind,
- h)
- Beschlussempfehlungen und Berichte in Wahlprüfungs-, Immunitäts- und Geschäftsordnungsangelegenheiten,
- i)
- Beschlussempfehlungen und Berichte über Petitionen,
- j)
- Beschlussempfehlungen und Berichte des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht,
- k)
- Beschlussempfehlungen und Berichte von Untersuchungsausschüssen,
- l)
- Zwischenberichte der Ausschüsse,
- m)
- Rechtsverordnungen, soweit sie aufgrund gesetzlicher Grundlagen dem Bundestag zuzuleiten sind.
- a)
- Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse,
- b)
- Änderungsanträge,
- c)
- Entschließungsanträge zu Gesetzentwürfen, Unterrichtungen, Regierungserklärungen, Großen Anfragen, Entschließungen des Europäischen Parlaments, Unionsdokumenten, Stabilitätsvorlagen und Rechtsverordnungen sowie im Rahmen vereinbarter Debatten,
- d)
- Unterrichtungen über Stellungnahmen des Bundesrates und Gegenäußerungen der Bundesregierung (Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes).
Übersicht: Finden der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart
Fragenkatalog zum gedanklichen Finden der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Inhaltsverzeichnis
- Frage 1: Was ist Antrags- / Vorlage- / Beschwerdegegenstand?
- Frage 2: Warum wird Rechtsschutz ersucht bzw. besteht eine Antrags- / Vorlage- / Beschwerdebefugnis?
- Frage 3: Wer ersucht Rechtsschutz bzw. ist antrags- / vorlage- / beschwerdeberechtigt / parteifähig?
Die Wahl der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart wird in der Klausur nicht begründet. Umso treffsicherer muss die Auswahl stattfinden. Dabei helfen die nachfolgenden gedanklichen Vorfragen.
Versiertere Kandidat*innen können auch direkt einen Blick auf die Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten werfen.
Frage 1: Was ist Antrags- / Vorlage- / Beschwerdegegenstand?
Handelt es sich etwa um ein Gesetz, kommen insb. die beiden Normenkontrollen und ggf. eine Verfassungsbeschwerde in Betracht.
Frage 2: Warum wird Rechtsschutz ersucht bzw. besteht eine Antrags- / Vorlage- / Beschwerdebefugnis?
Wird etwa Klarheit über die Rechte und Pflichten zweier Bundesorgane oder des Bundes und der Länder ersucht, kommen das Organstreitverfahren und der Bund-Länder-Streit in Betracht.
Frage 3: Wer ersucht Rechtsschutz bzw. ist antrags- / vorlage- / beschwerdeberechtigt / parteifähig?
Spätestens hier lassen sich die Verfahrensarten endgültig voneinander unterscheiden. Ersucht beispielsweise eine Einzelperson selbst vor dem BVerfG Rechtsschutz, kommt die (Individual-)Verfassungsbeschwerde in Frage.
|
I. Frage: |
Maßnahme oder Unterlassung |
Jeder Akt der |
Gesetz |
||
|
II. Frage: |
Streit über Rechte
|
Streit über Rechte |
Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten von Bürgern durch den Staat |
Gesetz verstößt gegen höher-rangiges Recht |
Gesetz verstößt gegen höher-rangiges Recht
|
|
III. Frage: |
Oberste Bundesorgane / andere im GG oder der GO eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattete Organe |
Bund (Bundesreg.) /
= Staat v. Staat: |
Einzelperson
= Bürger v. Staat |
Bundesreg. / Landesreg. / |
Gericht (Richter) |
|
Ergebnis: |
Organstreitverfahren, |
Bund-Länder-Streit, |
Verfassungsbeschwerde, |
Abstrakte Normenkontrolle, Art. 94 I Nr. 2 GG, |
Konkrete |