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Geschäftsordnung des Bundesrates
Der Bundesrat hat gemäß Artikel 52 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes durch Beschluss in seiner 1054. Sitzung am 23. Mai 2025 seine Geschäftsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1993 (BGBl. I S. 2007), die zuletzt durch Beschluss des Bundesrates vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1513) geändert worden ist, wie folgt neu gefasst:
Quelle: BMJ
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