GOBRat Geschäftsordnung des Bundesrates
GOBRat
Geschäftsordnung des Bundesrates
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Mitglieder des Bundesrates und seiner Ausschüsse im Sinne dieser Geschäftsordnung sind auch die stellvertretenden Mitglieder.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Notizen
zu § 46 GOBRat
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