- § 1Wesen der Gemeinden
- § 2Wirkungskreis
- § 3Aufgaben der Gemeinden
- § 4Zusätzliche Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden
- § 5Gleichstellung von Frau und Mann
- § 6Geheimhaltung
- § 7Satzungen
- § 8Gemeindliche Einrichtungen und Lasten
- § 9Anschluss- und Benutzungszwang
- § 10Wirtschaftsführung
- § 11Aufsicht
- § 12Funktionsbezeichnungen
- § 13Name und Bezeichnung
- § 14Siegel, Wappen und Flaggen
- § 15Gemeindegebiet
- § 16Gebietsbestand
- § 17Gebietsänderungen
- § 18Gebietsänderungsverträge
- § 19Verfahren bei Gebietsänderungen
- § 20Wirkungen der Gebietsänderung
- § 21Einwohner und Bürger
- § 22Pflichten der Gemeinden gegenüber ihren Einwohnern
- § 23Unterrichtung der Einwohner
- § 24Anregungen und Beschwerden
- § 25Einwohnerantrag
- § 26Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- § 26aTransparenzpflichten bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- § 27Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte
- § 27aInteressenvertretungen, Beauftragte
- § 28Ehrenamtliche Tätigkeit und Ehrenamt
- § 29Ablehnungsgründe
- § 30Verschwiegenheitspflicht
- § 31Ausschließungsgründe
- § 32Treupflicht
- § 33Entschädigung
- § 34Ehrenbürgerrecht und Ehrenbezeichnung
- § 35Stadtbezirke in den kreisfreien Städten
- § 36Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten
- § 37Aufgaben der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten
- § 38Bezirksverwaltungsstellen in den kreisfreien Städten
- § 39Gemeindebezirke in den kreisangehörigen Gemeinden
- § 40Träger der Gemeindeverwaltung
- § 41Zuständigkeiten des Rates
- § 42Wahl der Ratsmitglieder
- § 43Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder
- § 44Freistellung
- § 45Entschädigung der Ratsmitglieder
- § 46Aufwandsentschädigung
- § 47Einberufung des Rates
- § 47aEinberufung von Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen
- § 48Tagesordnung und Öffentlichkeit der Ratssitzungen
- § 49Beschlussfähigkeit des Rates
- § 50Abstimmungen
- § 51Ordnung in den Sitzungen
- § 52Niederschrift der Ratsbeschlüsse
- § 53Behandlung der Ratsbeschlüsse
- § 54Widerspruch und Beanstandung
- § 55Kontrolle der Verwaltung
- § 56Fraktionen
- § 57Bildung von Ausschüssen
- § 58Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren
- § 58aHybride Sitzungen der Ausschüsse
- § 59Hauptausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss
- § 60Eil- und Dringlichkeitsentscheidungen
- § 61Planung der Verwaltungsaufgaben
- § 62Aufgaben und Stellung des Bürgermeisters
- § 63Vertretung der Gemeinde
- § 64Abgabe von Erklärungen
- § 65Wahl des Bürgermeisters
- § 66Abwahl des Bürgermeisters
- § 67Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
- § 68Vertretung im Amt
- § 69Teilnahme an Sitzungen
- § 70Verwaltungsvorstand
- § 71Wahl der Beigeordneten
- § 72Gründe der Ausschließung vom Amt
- § 73Geschäftsverteilung und Dienstaufsicht
- § 74Bedienstete der Gemeinde
- § 75Allgemeine Haushaltsgrundsätze
- § 76Haushaltssicherungskonzept
- § 77Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
- § 78Haushaltssatzung
- § 79Haushaltsplan
- § 80Erlass der Haushaltssatzung
- § 81Nachtragssatzung
- § 82Vorläufige Haushaltsführung
- § 83Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
- § 84Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
- § 85Verpflichtungsermächtigungen
- § 86Kredite
- § 87Sicherheiten und Gewährleistung für Dritte
- § 88Rückstellungen
- § 89Liquidität
- § 90Vermögensgegenstände
- § 91Inventar, Inventur und allgemeine Bewertungsgrundsätze
- § 92Eröffnungsbilanz
- § 93Finanzbuchhaltung
- § 94Übertragung der Finanzbuchhaltung
- § 95Jahresabschluss
- § 96Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
- § 96aAbweichungsbefugnis in besonderen Ausnahmefällen
- § 97Sondervermögen
- § 98Treuhandvermögen
- § 99Gemeindegliedervermögen
- § 100Örtliche Stiftungen
- § 101Örtliche Rechnungsprüfung
- § 102Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
- § 103Örtliche Prüfung der Eigenbetriebe
- § 104Weitere Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung
- § 105Überörtliche Prüfung
- § 106[weggefallen]
- § 107Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung
- § 107aZulässigkeit energiewirtschaftlicher Betätigung
- § 108Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts
- § 108aArbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten
- § 108bRegelung zur Vollparität
- § 109Wirtschaftsgrundsätze
- § 110Verbot des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung
- § 111Veräußerung von Unternehmen, Einrichtungen und Beteiligungen
- § 112Informations- und Prüfungsrechte
- § 113Vertretung der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen
- § 114Eigenbetriebe
- § 114aRechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
- § 115Anzeige
- § 116Gesamtabschluss
- § 116aGrößenabhängige Befreiungen
- § 116bVerzicht auf die Einbeziehung
- § 117Beteiligungsbericht
- § 118[weggefallen]
- § 119Allgemeine Aufsicht und Sonderaufsicht
- § 120Aufsichtsbehörden
- § 121Unterrichtungsrecht
- § 122Beanstandungs- und Aufhebungsrecht
- § 123Anordnungsrecht und Ersatzvornahme
- § 124Bestellung eines Beauftragten
- § 125Auflösung des Rates
- § 126Anfechtung von Aufsichtsmaßnahmen
- § 127Verbot von Eingriffen anderer Stellen
- § 128Zwangsvollstreckung
- § 129Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung (Experimentierklausel)
- § 130Unwirksame Rechtsgeschäfte
- § 131Befreiung von der Genehmigungspflicht
- § 132Auftragsangelegenheiten
- § 133Ausführung des Gesetzes
- § 134Übergangsregelungen
- § 135Inkrafttreten
Verweise
in § 40 GO NRW
GO NRW Gemeindeordnung NRW
GO NRW
Gemeindeordnung NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
(1) Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.
(2) Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes). Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister (in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister). Den Vorsitz im Rat führt der Bürgermeister.
Der Bürgermeister hat im Rat Stimmrecht. In den Fällen der §§ 47 Abs. 1, 48 Abs. 1, 50 Abs. 3, 53 Abs. 2, 55 Abs. 3 und 4, 58 Abs. 1, 3 und 5, 66 Abs. 1, 69 Abs. 1 Satz 2, 73 Abs. 1 und 3 und 96 Abs. 1 Satz 4 stimmt er nicht mit.
Quelle: Justizportal NRW
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