GO NRW Gemeindeordnung NRW
GO NRW
Gemeindeordnung NRW
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Kommunalrecht
Die Gemeinden haben ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, daß die Gemeindefinanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen.
Quelle: Justizportal NRW
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