GkG NRW Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
GkG NRW
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
§ 75 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend.
Quelle: Justizportal NRW
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