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in § 19 GIGV

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IOP-Governance-Verordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe Forschungseinrichtung mit der Evaluation des Kompetenzzentrums und der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 Absatz 2. Das Evaluationsgutachten soll alle drei Jahre, zum ersten Mal zum 31. März 2028, vorliegen.
Quelle: BMJ
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