GIGV
Verweise
in § 16 GIGV

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IOP-Governance-Verordnung

Spezialisierungen

Medizinrecht

Das Kompetenzzentrum legt in der Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 ein Verfahren zur Behandlung von Hinweisen auf das negative Abweichen eines zertifizierten Systems von den verbindlichen Anforderungen nach Anlage 1 fest.
Quelle: BMJ
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