GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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zu Art. 62 GG
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