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Verweise
in Art. 25 GG

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Quelle: BMJ
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