Verweise
in Art. 139 GG
GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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