GewO Gewerbeordnung
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Gewerbeordnung
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Allgemeines Gewerbe- & Berufsrecht
Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Quelle: BMJ
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