Verweise
in Anlage 4 GesRV
GesRV
Gesellschaftsregisterverordnung
| Gesellschaftsregister des Amtsgerichts | Nummer der Gesellschaft: GsR |
| Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts | |
| 1. | Anzahl der bisherigen Eintragungen: |
| 2. |
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| 3. |
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| 4. |
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| 5. | Tag der letzten Eintragung: |
- Anmerkung:
- Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.
Quelle: BMJ
Import:
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Dokumente
zu Personengesellschaftsrecht
Notizen
zu Anlage 4 GesRV
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