GeringFordVO Verordnung (EG) Nr. 861/2007
GeringFordVO
Verordnung (EG) Nr. 861/2007
ZivilrechtZivilprozessrecht
Int. Zivilprozessrecht
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 27 in Bezug auf die Änderung der Anhänge I bis IV delegierte Rechtsakte zu erlassen.
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