GeringFordVO
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Verweise
in Art. 19 GeringFordVO

GeringFordVO  

Verordnung (EG) Nr. 861/2007

Sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt, gilt für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen das Verfahrensrecht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren durchgeführt wird.


Quelle: EURLEX
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