GeringFordVO Verordnung (EG) Nr. 861/2007
GeringFordVO
Verordnung (EG) Nr. 861/2007
ZivilrechtZivilprozessrecht
Int. Zivilprozessrecht
Sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt, gilt für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen das Verfahrensrecht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
Quelle: EURLEX
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