GebrMG
Verweise
in § 24g GebrMG

GebrMG  
Gebrauchsmustergesetz

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz

Patent-, Designrecht u.Ä.

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
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