GebrMG Gebrauchsmustergesetz
GebrMG
Gebrauchsmustergesetz
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz
Patent-, Designrecht u.Ä.
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Patent-, Designrecht u.Ä.
Notizen
zu § 24g GebrMG
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