Verweise
in § 2 GAD
GAD
Gesetz über den Auswärtigen Dienst
Der Auswärtige Dienst besteht aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden.
Quelle: BMJ
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