FreizügG/EU
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Verweise
in § 12 FreizügG/EU

FreizügG/EU  

Freizügigkeitsgesetz/EU

Die nach diesem Gesetz für Unionsbürger, Familienangehörige von Unionsbürgern und nahestehende Personen von Unionsbürgern geltenden Regelungen finden jeweils auch für Staatsangehörige der EWR-Staaten, die nicht Unionsbürger sind, und für ihre Familienangehörigen und ihre nahestehenden Personen Anwendung.
Quelle: BMJ
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