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in § 9b FMStBG

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Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

Für Beschlüsse von Unternehmen der Realwirtschaft, die als GmbH & Co. KG oder KG über die Aufnahme des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Kommanditist entscheiden, genügt die einfache Mehrheit der am Beschluss teilnehmenden Gesellschafter.
Quelle: BMJ
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