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Verweise
in § 4 FMStBG

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Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

Die vorstehenden Absätze gelten für Unternehmen des Finanzsektors und für Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft verfasst sind, entsprechend.
Quelle: BMJ
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