FHGöD NRW (außer Kraft)
Verweise
in § 32 FHGöD NRW (außer Kraft)
FHGöD NRW (außer Kraft)
Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst NRW (außer Kraft)
Mit Ausnahme der Wahlordnung gelten die übrigen Satzungen und Ordnungen der Fachhochschule fort.
Quelle: Justizportal NRW
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