FGO Finanzgerichtsordnung
FGO
Finanzgerichtsordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Beteiligte am Verfahren sind
- 1.
- der Kläger,
- 2.
- der Beklagte,
- 3.
- der Beigeladene,
- 4.
- die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
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