FGO Finanzgerichtsordnung
FGO
Finanzgerichtsordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Der Bundesfinanzhof entscheidet über das Rechtsmittel
- 1.
- der Revision gegen Urteile des Finanzgerichts und gegen Entscheidungen, die Urteilen des Finanzgerichts gleichstehen,
- 2.
- der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
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