FGO Finanzgerichtsordnung
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Ist ein Rechtsbehelf seinem vollen Umfang nach zurückgenommen worden, so wird über die Kosten des Verfahrens nur entschieden, wenn ein Beteiligter Kostenerstattung beantragt.
Quelle: BMJ
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zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
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